Letzte Aktualisierung: 07. März 2021
HINWEIS: In Covid-19-Zeiten werden online-Turnier immer bedeutsamer, da Präsenz-Bridge in Clubs zeitweise nicht stattfinden kann. Regelmäßig finden auf der Plattform BBO - zusätzlich zu den DBV-Turnieren - eine Reihe von bezirks- und club-internen Turnieren statt ... mehr erfahren ...
AKTUELL
05. März 2021: Bis auf Weiteres ist leider kein Spielbetrieb vor ORT in den Bridge-Clubs möglich.
siehe dazu auch: 12.BayIfSMV vom 05. März 2021; diese Verordnung tritt am 08. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.
Vgl. Begründung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05. März 2021
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN rund um Covid-19
17.10.2020: Bayerische Corona-Ampel: Hilfe zur Durchführung der Spieltage
Die aktuelle Bayerische Corona-Ampel ist auf der Startseite der Webseite des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden: Die Corona-Ampel zeigt an, welche Landkreise oder kreisfreien Städte den Signalwert von 35 oder den Schwellenwert von 50 erreicht haben. Die Liste wird täglich um 15 Uhr aktualisiert. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis oder die Stadt erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.
Hier: Hintergrundinformation zum neuartigen Corona-Virus (COVID-19) vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Hier: Merkblatt zum Umgang mit dem Corona-Virus des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Hier: Alles rund um die Maskenpflicht in Bayern (ab 27. April 2020)
Hier: Infos des Bayerischen Innenministeriums Hier finden Sie auch den Antwortenkatalog für alle Fragen des Alltags (FAQ) in Corona-Zeiten. (Bis 17. Juni 2020 stehen die täglichen Newsletter online).
Hier: Hotline (089/122 220) der Bayerischen Staatsregierung
HINWEIS: Kostenlose Vorlagen für Schilder zur Raumorganisation in Corona-Zeiten bieten in der Zwischenzeit Kommunen oder andere Organisationen online an.
- 22.05.2020: AUS GEGEBENEM ANLASS
- Wir erlauben uns auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und insbesondere auf die Bußgelder bzw. Freiheitsstrafen bedingt durch die Bundes- und Landesgesetze hinzuweisen, die nach unserer Kenntnis bis dato gelten.
- Wir raten dringend davon ab gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die aktuell gültig sind zu verstoßen. https://www.bussgeldkatalog.org/corona/
- Die vorgesehenen Sanktionen in Bayern liegen bei 5000 € bei Durchführung einer nicht zulässigen Veranstaltung bzw. verbotswidrigem Betrieb von Freizeiteinrichtungen (Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume …) und 150-500 € je Teilnehmer.
- Das würde im Extremfall für ein Turnier mit 20 Teilnehmern 15.000 Euro bedeuten.
- Würde durch diese Veranstaltung ein Infektionsfall auftreten, könnte dies eine weitere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (Straftat nach § 74 Infektionsschutzgesetz/ IfSG) nach sich ziehen.
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